Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge der CPN Cooperation Network GmbH für Leistungen, die unter der Marke Mission Five erbracht werden.
Stand: 01.07.2023
MISSION FIVE GmbH
Kollaustraße 64–66
D-22529 Hamburg
1. Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Mission Five GmbH – nachstehend „Mission Five“ genannt – und ihren Vertragspartnern – nachstehend „Kunde“ genannt.
- Das Angebot von Mission Five richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.
- Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn Mission Five sie schriftlich anerkannt hat.
2. Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf Grundlage einer spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung über die Inhalte der zu erbringenden Leistungen, die auch durch Annahme eines konkreten Angebots oder durch eine Auftragsbestätigung gegenüber dem Kunden zustande kommen kann.
3. Leistungen der Vertragsparteien und Mitwirkungspflichten
- Der Kunde ist verpflichtet, Mission Five die für die vereinbarte Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen.
- Soweit der Kunde Mission Five Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist. Sollte Mission Five wegen der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte von dritter Seite in Anspruch genommen werden, hat der Kunde auf Anfrage unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Werktagen, Weisung über das weitere Vorgehen zu erteilen. Sollte der Kunde die Ansprüche als berechtigt ansehen, hat er Mission Five sämtlichen Schaden zu ersetzen, der durch die Inanspruchnahme Dritter entsteht. Sollte der Kunde die Ansprüche als unberechtigt ansehen, hat er Mission Five auf erstes Anfordern von jeglichen Kosten, Auslagen und Forderungen freizustellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung zu unterhalten.
- Mission Five hat Gestaltungsfreiheit bei Erbringung der vereinbarten Leistungen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Änderungen zu beauftragen und die Mehrkosten zu tragen.
- Die Leistungen von Mission Five sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Mission Five ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, diese Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
- Mission Five ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen zu lassen. Der Kunde kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.
4. Termine, Lieferfristen
- Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind.
- Mission Five haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde die erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.
5. Abnahme, Gewährleistung
- Nach Fertigstellung einer vereinbarten Leistung in Form eines Arbeitserfolgs (individualisierbares Werk) ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen.
- Rügen und Beanstandungen – gleich welcher Art – sind innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich bei Mission Five geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
- Bestehen wesentliche Abweichungen, wird Mission Five diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen.
- Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.
- Ansprüche auf Werkmangel- oder Sachmangelhaftung verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme/Lieferung. Die Haftungsklausel gemäß Ziff. 8 bleibt hiervon unberührt.
6. Vergütung
- Die vereinbarte Vergütung und die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt, ohne Abzug. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, berechnet sich die Vergütung nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 115,00 Euro.
- Sofern keine Festpreise ausdrücklich vereinbart sind, sind die in Individualverträgen genannten Endpreise als Kostenvoranschlag zu verstehen.
- Zusatzaufwand nach Ziffer 3. (4) wird gemäß der vereinbarten Stundensätze, ersatzweise zum Stundensatz nach (1), vereinbart.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Mission Five nach einer entsprechenden Behinderungsanzeige eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Mission Five auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben trägt der Kunde, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.
- Ein Aufwendungsersatz für Auslagen von Mission Five, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, ist vom Kunden gesondert zu bezahlen.
- Vergütungen sind nach Erbringung der Leistung fällig. Werden Leistungen in Teilen abgenommen, so sind Teilvergütungen in Abschlägen zu zahlen.
- Gesondert zu vergütende Leistungen von Mission Five werden nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten durch Mission Five in Rechnung gestellt und innerhalb von 14 Tagen durch den Kunden bezahlt.
- Kündigt der Kunde einen Auftrag, den er zuvor freigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich des Vergütungsanspruchs von Mission Five zwischen den Vertragspartnern § 648 BGB.
- Der Kunde kann gegen die Vergütungsansprüche von Mission Five nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
- Mission Five räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der jeweils vereinbarten Leistungen zeitlich, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkt ein.
- Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von Mission Five gestalteten Leistungsergebnisse, Datenträger, Dateien und Daten ist nur mit vorheriger Zustimmung der von Mission Five zulässig. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. § 69d UrhG bleibt hiervon unberührt.
- Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mission Five.
- Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen von Mission Five Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird Mission Five die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnung des Kunden im erforderlichen Umfang einholen. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Mission Five darf die von ihr konzipierten Leistungsergebnisse zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung auf ihrer Internetwebsite sowie auf von ihr zu Zwecken der Eigenwerbung regelmäßig erstellten Datenträgern nutzen.
- Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe umfasst die Rechteübertragung nicht. Dies gilt auch und gerade für Leistungen von Mission Five, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
8. Haftung
- Mission Five haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Schadensersatzpflicht von Mission Five für Schäden tritt jedoch erst dann ein, wenn der Kunde Mission Five die beanstandeten Mängel mitgeteilt und Mission Five die Mängel innerhalb von 15 Werktagen nicht behoben hat.
- Mission Five haftet – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen. Ebenso haftet Mission Five nicht für Schäden, die durch die Verletzung der Pflicht zur Datensicherung entstanden sind.
- Mission Five haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Es obliegt dem Kunden, die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf eigene Kosten durch eine sachkundige Person seiner Wahl überprüfen zu lassen.
- Mission Five ist auch nicht verpflichtet, die in einer Werbung enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
- Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistungen von Mission Five in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Mission Five berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Kunde.
9. Vertraulichkeit
Mission Five und der Kunde werden alle im Rahmen der Zusammenarbeit zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des anderen – oder mit ihm verbundenen Unternehmen – streng vertraulich behandeln. Mission Five und der Kunde verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
10. Eigentum, Rückgabepflicht
- An Entwürfen und Reinzeichnungen werden dem Kunden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Herausgabepflichten seitens Mission Five nach Abschluss des Vertrages bestehen nicht.
11. Laufzeit, Kündigung
Verträge beginnen und enden am individuell vereinbarten Zeitpunkt spätestens mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen durch Mission Five. Dauerschuldverhältnisse können ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Jeder Vertrag ist für beide Parteien jederzeit aus wichtigem Grund kündbar.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Mission Five.